Wasserschaden Notdienst beim Installateur Wien

Wasserschaden – Nasse Wände oder Wasserflecken an der Decke

Nasse Wände bzw. große Wasserflecken an den Decken sind oft ein guter Indikator für einen Wasserschaden. Obwohl sie auch trügerisch sein können, da der Fleck selbst nicht unbedingt preisgibt, wo genau das Problem liegt. Am häufigsten findet man diese Wasserflecken an den Decken, wenn beispielsweise das Dach beschädigt wurde und nun Wasser ungehindert ins Gebäude eindringen kann.

Indikatoren für Wasserschäden?

  • Schimmelflecken an Innenwänden oder Decken: Vergleicht man diese Flecken etwa mit verschimmelten Fugen, sind die von Wasserschäden verursachten Schimmelflecken deutlich größer. Meistens liegt hier das Problem direkt hinter der Wand, bei den Rohren. Dauerhafte Nässe führt zu intensiver Schimmelbildung und kann sogar die Wand ruinieren – bei Verdacht am besten den Rohrbruch Notdienst unter +43 1 961 02 31 kontaktieren.
  • Pfützen: Der einzige Vorteil bei Pfützen ist, dass sich schnell feststellen lässt, wo ein Wasserschaden vorliegt. Halten Sie also Ausschau auf Lacken, denn genau über solchen befindet sich meistens das Problem.
  • Wasseruhr checken: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein Wasserschaden vorliegt, raten wir Ihnen Ihre Wasseruhr zu überprüfen. Dafür bitten wir Sie davor das Wasser abzudrehen. Sollte die Uhr jedoch trotzdem weiterzählen, wenden Sie sich an Ihren Wasserschaden Notdienst bzw. den MaHe Rohrbruch Notdienst.
  • Fallender Heizdruck: Hier gilt dasselbe Prinzip wie bereits erwähnt. Sollte der Wasserdruck der Heizanlage dauerhaft sinken, wenden Sie sich an einen Installateur, der sich um ihr beschädigtes Rohr kümmert.
  • Keller steht regelmäßig unter Wasser: Dazu muss nicht viel mehr gesagt werden. Steht Ihr Keller unter Wasser und Sie müssen ihn regelmäßig auspumpen, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls schnellstens an einen Spezialisten für Wasserschaden.

Wasserschaden Versicherung?

Wer zahlt bei Wasserschaden? Ganz simpel gesagt: Wasserschäden an beweglichem Mobiliar werden von der Haushaltsversicherung des Mieters gezahlt. Im Gegensatz dazu, werden Wasserschäden an der Wohnung oder dem Gebäude von der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers gezahlt.

Können Wasserschäden zu einer Mietminderung führen?

Diese Frage bekommen wir oft gestellt. In der Regel gilt, dass Wasserschäden, die durch den Mieter hervorgerufen wurden, eine Mietminderung nicht ermöglichen. Sollte dies nicht der Fall sein, und der Mieter kann nichts für den Wasserschaden, dann darf dieser die Miete mindern.

Notdienst bei Wasserschäden

MaHe Installateur als Ihr Retter in Not. Wir kommen nicht nur mit dem Aufwischmopp, sondern wir beheben das gesamte Problem für Sie. Kontaktieren Sie uns unter +43 19610231   Sie haben gelesen: Wasserschaden