Wer zahlt die Abgasmessung – Mieter oder Vermieter? Warum ist sie notwendig?
Abgasmessungen sind für Mieter mit Therme äußerst wichtig. In Österreich ist die Messung aller Feuerstätten nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz verpflichtend, aber auch aus Eigeninteresse sollten Sie an die regelmäßige Überprüfung denken. Wieso? Das erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.
Warum ist eine Abgasmessung durchzuführen?
Es gibt viele Gründe, warum Sie eine Abgasmessung machen sollten bzw. auch müssen. Hier eine Auflistung der wichtigsten drei Gründe:
Sicherheit: Durch eine regelmäßige Messung und Thermenwartung verhindern Sie das Austreten von Kohlenmonoxid. Bekannterweise kann zu viel Kohlenmonoxid ausgesetzten Personen schnell gefährlich werden und schlimmstenfalls zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Kohlenmonoxid kann durch Schäden an der Therme unbemerkt austreten. Das Gas ist farb- sowie geruchlos und kann daher durch den Menschen nicht erkannt werden. Bis es zu spät ist… Daher ist die regelmäßige Abgasmessung inkl. umfangreicher Thermenwartung dermaßen wichtig.
In Wien ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie eine Abgasmessung von einem professionellen – vom Magistrat der Gemeinde Wien zugelassenen – Installateur Team durchführen lassen. Hier ist MaHe Installationen Ihr optimaler Ansprechpartner.
Durch die Wartung und Überprüfung schützen Sie nicht nur Ihre Familie und sich selbst, sondern auch die Umwelt und wohlgemerkt Ihre Geldbörse. Durch die Abgasmessung kann festgestellt werden, ob der aktuelle Betrieb der Therme auch energieeffizient und schadstoffschonend funktioniert. Gegebenenfalls können durch eine Thermenwartung einige Euros an Heizkosten gespart werden.
Wie oft ist sie durchzuführen?
Ja nach Energieleistung Ihrer Therme ist diese im Abstand von 4 Jahren, 2 Jahren oder jährlich durchzuführen. Den Termin für die nächste fällige Abgasmessung können Sie der Überprüfungsplakette auf Ihrer Therme entnehmen.
Wer zahlt die Abgasmessung?
Im Wiener Wohnrecht ist festgelegt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnräume und die in ihnen befindliche Ausstattung zuständig ist. Dieser muss also für etwaige Reparaturen oder den Austausch der Therme aufkommen, wenn diese bereits vor dem Einzug Teil der Wohnung war.Die Kosten für Wartungsarbeiten, die dem Erhalt der Therme dienen und diesen gewährleisten sind jedoch vom Mieter zu tragen, dazu gehört u.a. auch die gesetzlich festgeschriebene Abgasmessung. Achtung! Klären Sie dies trotzdem vorab mit Ihrem Vermieter ab.Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!Ihr MaHe Installationen-TeamSie haben gelesen: Abgasmessung für Ihre Therme
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